Jascha Würkner Filmgeräteverleih
Hubergasse 12, A-1160 Wien
In folgendem kurz Verleiher genannt.
A. Verkaufs und Lieferbedingungen
- Die jeweils gültige Preisliste des Verleihers ist wesentlicher Bestandteil des abgeschlossenen Kauf- und Liefervertrages. Die Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versicherung und verstehen sich vorbehaltlich Preis-, Tarif- und DevisenkursÄnderungen.
- Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für den Verleiher unverbindlich. Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Käufer bzw. Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückgängigmachung des Auftrages, sofern nicht bei Abschluss des Vertrages anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
- Mängelrügen müssen vom Käufer bzw. Mieter bei Meidung des Ausschlusses jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche seitens des Verleihers, innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Lieferung geltend gemacht werden. Der Verleiher ist bei Vorliegen von vom Lieferwerk anerkannten Sachmängeln lediglich zur Lieferung eines Ersatzgerätes bzw. Ersatzteils verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Käufers bzw. Mieters, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz sowie auf Ersatz von Transportkosten und dgl., sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die gelieferten Geräte samt Zubehör bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer bzw. Mieter bestehenden Ansprüche Eigentum des Vermieters. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Geräte gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird das Eigentum des Vermieters gefährdet, so hat der Käufer bzw. Mieter dem Verleiher unverzüglich Mitteilung zu machen.
B. Verleihbedingungen
- Die Höhe der Leihmiete für die Überlassung der Geräte richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Verleihers. Die Preise gelten ab Lager. In der Leihmiete sind die Kosten für Hin- und Rücktransport nicht inbegriffen und werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet.
- Für Geräte, die vor 12 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen; das gleiche gilt, falls die Geräte nicht vor 12 Uhr mittags zurückgegeben werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nur dann nicht berechnet, wenn die Geräte an diesen Tagen nachweislich nicht benützt wurden. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Vermieter verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt.
- Der Mieter ist verpflichtet die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht kein Gebrauch, so erkennt er den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und somit die Lieferung an. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tag der Übergabe bis zur Rückgabe an den Verleiher.
- Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte gegen alle Risken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen dem Verleiher gegenüber einzustehen haben, zu versichern.
- Eine Haftung des Verleihers besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während der Vertragszeit Schäden entstehen. Dies gilt auch hinsichtlich der vom Verleiher vermittelten Arbeitskräfte.
- Der Mieter ist verpflichtet alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.
- Die vermieteten Geräte dürfen ohne Zustimmung des Verleihers an Dritte weder vermietet noch überlassen bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, dürfen sie nur im Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages aufgrund eines vom Mieter zu vertretenen Verhalten ist der Verleiher berechtigt die Leihmiete für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Verleihers bleiben hiervon unberührt.
C. Allgemeine Bestimmungen für Verleih und Verkauf
- Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen des Verleihers innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles können vom Verleiher Verzugszinsen in der Höhe von 3 1/2% über dem jeweils gültigen Bankdiskontsatzes verrechnet werden. Erfolgt die Zahlung durch Wechsel, so gehen sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
- Die Kosten für Lohnarbeit, Transport und alle sonstigen Auslagen des Verleihers sind sofort, und zwar ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Teilzahlungen werden zunächst zur Deckung der Kosten aus dem Verleih und erst dann auf die aus Verkäufen offenstehenden Zahlungsansprüche verrechnet.
- Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Der Abschluss von Versicherungen seitens des Vermieters erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und auf Kosten des Bestellers.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Bestellers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.
- Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Verleih-, Verkaufs- bzw. Liefervertrages sind nur gültig, wenn sie vom Verleiher schriftlich bestätigt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Verleiher mittelbar und unmittelbar ergebenden Rechte und Pflichten ist Wien.
- Der jeweils Unterzeichnete ist von der Bestellfirma bevollmächtigt, die Geräte zu übernehmen.